Auswahlkriterien
Schüler
- Schulleistungen: mind. 3,0
Studierende
- Studienleistungen: mind. 2,5;
- Würdigkeit: die Bewerber werden in einem 2-tägigen Auswahlverfahren von unabhängigen Juroren geprüft;
- bei einigen Stiftungen ist eine Prüfung der Bedürftigkeit vorgesehen. Solche Stiftungen sind in der Ausschreibung entsprechend gekennzeichnet.
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Bewerbungsunterlagen Schüler
Bewerbungsunterlagen Studenten
Familienstipendien
Alle Familienstiftungen verfolgen das Ziel, Familiennachkommen während ihrer Schul- und/oder Studienzeit zu fördern - und zwar in Form von Stipendien. Jeder einzelne Stifter hat in seiner Stiftungssatzung festgelegt, wie und in welcher Form Stipendien zu vergeben sind. An diese Festsetzungen ist der Kölner Gymnasial- und Stiftungsfonds gebunden.
Werden Stipendien einer Familienstiftung zur Neuvergabe frei, schreibt der Kölner Gymnasial- und Stiftungsfonds die Stiftung öffentlich aus. Sodann können sich alle Nachfahren, die den Vorgaben des jeweiligen Stifters entsprechen und damit die Voraussetzungen für eine Förderung erfüllen, innerhalb einer zweimonatigen Bewerbungsfrist auf ein Stipendium bewerben. Die Bedingungen für eine Bewerbung werden in der Ausschreibung entsprechend veröffentlicht.
AUSSCHREIBUNG STIPENDIEN
Frei gewordene Stipendien werden zum 1. Juni und zum 1. Dezember eines jeden Jahres ausgeschrieben. Die Ausschreibungen erscheinen im Kölner Stadt Anzeiger, der Kölnischen Rundschau, dem Rheinischen Merkur, in der Kirchenzeitung des Erzbistums Köln und des Bistums Aachen sowie auf dieser Internetseite.
BEWERBUNG UM EIN STIPENDIUM
Bewerbungen sind innerhalb von zwei Monaten nach Ausschreibungsbeginn – also bis zum 31. Juli bzw. 31. Januar - in schriftlicher Form an den Kölner Gymnasial- und Stiftungsfonds zu senden. Anträge, die außerhalb der Ausschreibungsfrist eingehen, bleiben unberücksichtigt.
Zur Auswahl geeigneter Bewerber werden nebenstehende Kriterien zugrunde gelegt.
Ausführliche Angaben zu Bewerbung und Auswahlkriterien sowie Bewerbungsformulare erhalten Sie durch Mausklick auf die nebenstehenden Dokumente.
STIPENDIENVERGABE
Nach Prüfung der eingereichten Unterlagen sowie nach eventueller persönlicher Prüfung der Bewerber im Bewerberauswahlverfahren, entscheidet der Verwaltungsrat des Kölner Gymnasial- und Stiftungsfonds in seinen halbjährlichen Sitzungen im Frühjahr und im Herbst über die Vergabe der verfügbaren Stipendien. Die Entscheidungen trifft er nach den Vorgaben der jeweiligen Stiftungsurkunde und auf Empfehlung der Juroren des Bewerberauswahlverfahrens. Über Bewilligung oder Ablehnung des Antrags werden die Bewerber schriftlich benachrichtigt.

