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Kölner Handwerk-Stipendium 2024

 


Ausschreibung: Kölner Handwerk-Stipendium 2024

3.000 Euro für die Meisterfortbildung – eine Initiative von Bildung fördern e.V. und der Kreishandwerkerschaft Köln


Bildung fördern e.V., der Verein der Freunde und Förderer des Kölner Gymnasial- und Stiftungsfonds, unterstützt gemeinsam mit der Kreishandwerkerschaft Köln begabte und motivierte junge Handwerkerinnen und Handwerker mit finanziellem Förderbedarf während der Meisterfortbildung. Hierfür lobt der Verein Bildung fördern e.V. zwei Stipendien in Höhe von jeweils 3.000,- EUR als Zuschuss zu den Kosten der Meisterfortbildung aus.

Antragsberechtigt sind Handwerkerinnen und Handwerker aller 30 Kölner Innungen, die im Bewerbungsjahr ihre Gesellenprüfung erfolgreich absolviert haben oder bereits als Gesellen arbeiten. Geeignete Kandidatinnen und Kandidaten werden zunächst über ein Nominierungsverfahren der Kreishandwerkerschaft ausgesucht. Die Nominierten haben dann die Möglichkeit, sich schriftlich und im Vorstellungsgespräch, um das Stipendium zu bewerben. Im Anschluss entscheidet eine Jury, bestehend aus Vertreterinnen und Vertretern der Kreishandwerkerschaft Köln und des Vorstands von Bildung fördern e.V., über die Vergabe des Stipendiums. Das Stipendium wird erst mit Beginn der Meisterfortbildung ausgezahlt.

Anforderungen / Auswahlkriterien

Mit dem Stipendium sollen junge Handwerkerinnen und Handwerker gefördert werden, die sich im Idealfall durch hervorragende, mindestens aber durch gute Gesellenprüfungsleistungen auszeichnen und eine Meisterfortbildung anstreben. Weitere Kriterien sind der Nachweis eines finanziellen Förderbedarfs in Hinblick auf die angestrebte Meisterfortbildung sowie gesellschaftliches Engagement.

Auswahlverfahren

Das Bewerbungs- und Auswahlverfahren gliedert sich in folgende Schritte:

  1. Nominierung durch die Lehrlingswarte

Die Lehrlingswarte haben die Möglichkeit, Lehrlinge im Abschlussjahr für das Stipendium zu nominieren. Es können auch Gesellen nominiert werden, die eine Meisterfortbildung anstreben, wenn sie die Fortbildung maximal drei Jahre nach ihrer Lossprechung antreten werden. Pro Innung sollte nicht mehr als eine Nominierung eingereicht werden. Die Nominierungen sollten bei Bildung fördern e.V. eingereicht werden und bis zum 01.03.2024 vorliegen.

  1. Schriftliche Bewerbung

Die Nominierten reichen einen schriftlichen Antrag bei Bildung fördern e.V. ein. Erforderliche Unterlagen: Motivationsschreiben, Lebenslauf, Zeugnisse und sonstige Gutachten, Einkommens-nachweise, Nachweise über soziales Engagement. Die Anträge müssen bis zum 01.03.2024 als PDF-Dokument bei Bildung fördern e.V. eingereicht werden.

  1. Vorauswahl

Auf Grundlage der schriftlichen Unterlagen trifft die Jury eine Vorauswahl, die bis zum 01.04.2024 abgeschlossen wird.

Die Jury setzt sich aus folgenden Personen zusammen:

  • Nicolai Lucks (Kreishandwerksmeister)
  • Thomas Günther (Hauptgeschäftsführer der Kreishandwerkerschaft Köln)
  • Dirk Meyer (Kreislehrlingswart, stv. Obermeister der Elektroinnung Köln)
  • Zwei Mitglieder des Vorstands von Bildung fördern e.V.
  1. Bewerbungsgespräch

Im Anschluss an die Vorauswahl werden geeignete Kandidatinnen und Kandidaten zu einem Bewerbungsgespräch mit der Jury eingeladen.

  1. Entscheidung

Nach den Bewerbungsgesprächen entscheidet die Jury über die Vergabe der Stipendien.

  1. Bewilligung

Die Stipendiatinnen und Stipendiaten erhalten eine schriftliche Mitteilung über das Ergebnis des Verfahrens.

  1. Stipendienauszahlung

Die erste Auszahlung des Stipendiums erfolgt, wenn der Nachweis erbracht wird, dass eine Meisterfortbildung begonnen wird. Als Nachweis ist hierfür die Vorlage der Bescheinigung der Handwerkskammer sowie der Anmeldebestätigung erforderlich. Das Stipendium kann bis maximal drei Jahre nach der Lossprechung des Stipendiaten/der Stipendiatin abgerufen werden.

 


Kontakt
Andreas Buschmann
Geschäftsführer
Leiter Bildungsförderung
0221 406331-5
andreas.buschmann@stiftungsfonds.org

 

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