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Familienstipendien

Familienstiftungen

Der Kölner Gymnasial- und Stiftungsfonds verwaltet rund 90 aktive Familienstiftungen, von denen einige bereits im 16. Jahrhundert  gegründet wurden. Diese Familienstiftungen fördern die Nachfahren der Stifterinnen und Stifter während der schulischen und universitären Ausbildung.

Aufgabe des Kölner Gymnasial- und Stiftungsfonds ist es, das Vermögen der zahlreichen Familienstiftungen im Wert zu erhalten und die jeweiligen Erträge in Form von Stipendien an die Nachkommen zu vergeben. Hierzu wird zunächst das verwandtschaftliche Verhältnis zum Stifter festgestellt. Freie Stipendien werden öffentlich ausgeschrieben. Nach erfolgter schriftlicher Bewerbung werden die Bewerberinnen und Bewerber auf Eignung zum Bezug eines Stipendiums geprüft. Bei der Auswahl geeigneter Bewerberinnen und Bewerber findet der Wille jedes einzelnen Stifters Anwendung, der in der entsprechenden Stiftungsurkunde verbrieft ist.

Aus den Familienstiftungen vergibt der Kölner Gymnasial- und Stiftungsfonds jährlich rund 200 Schüler- und Studienstipendien.

Verwandtschaftsanerkennung

Zu jeder Familienstiftung führt der Kölner Gymnasial- und Stiftungsfonds einen Familienstammbaum und ein Familienregister. Stammbaum und Register dienen der Feststellung der Verwandtschaft bzw. des Verwandtschaftsgrades eines Nachkommen zum jeweiligen Stifter.

Sind Sie Nachfahre einer Stifterin/eines Stifters und wollen sich auf eine Förderung aus Ihrer Familienstiftung bewerben, müssen Sie zunächst Ihr verwandtschaftliches Verhältnis zum Stifter anhand beglaubigter Geburts- und Heiratsurkunden nachweisen. Darauf erfolgt die Eintragung in den Familienstammbaum und in das Familienregister.

Der Familienstammbaum muss lückenlos sein. Sind Vorfahren noch nicht im entsprechenden Familienstammbaum und -register eingetragen, sind auch für diese die notwendigen Abstammungsurkunden einzureichen.

Nach erfolgter Eintragung wird eine schriftliche Verwandtschaftsanerkennung ausgestellt. Diese persönliche Verwandtschaftsanerkennung berechtigt einen Nachfahren, sich auf ein frei gewordenes Stipendium zu bewerben. Stipendien stehen dann zur Vergabe, wenn ein in der Förderung befindlicher Stifternachfahre die Schul- oder Studienzeit beendet hat.

Familienstipendien

Alle Familienstiftungen verfolgen das Ziel, Familiennachkommen während ihrer Schul- und/oder Studienzeit zu fördern - und zwar in Form von Stipendien. Jeder einzelne Stifter hat in seiner Stiftungssatzung festgelegt, wie und in welcher Form Stipendien zu vergeben sind. Diese Festsetzungen hat der Kölner Gymnasial- und Stiftungsfonds gemäß seiner Satzung nach Möglichkeit zu berücksichtigen.

Werden Stipendien einer Familienstiftung zur Neuvergabe frei, schreibt der Kölner Gymnasial- und Stiftungsfonds die Stiftung öffentlich aus. Sodann können sich alle Nachfahren, die den Vorgaben des jeweiligen Stifters entsprechen und damit die Voraussetzungen für eine Förderung erfüllen, innerhalb einer zweimonatigen Bewerbungsfrist auf ein Stipendium bewerben. Die Bedingungen für eine Bewerbung werden in der Ausschreibung entsprechend veröffentlicht.

 

 

AUSSCHREIBUNG STIPENDIEN

Frei gewordene Stipendien werden zum 1. Juni und zum 1. Dezember eines jeden Jahres ausgeschrieben. Die Ausschreibungen erscheinen im Kölner Stadt Anzeiger, der Kölnischen Rundschau, in der Kirchenzeitung des Erzbistums Köln und des Bistums Aachen sowie auf dieser Internetseite.

BEWERBUNG UM EIN STIPENDIUM

Bewerbungen sind innerhalb von zwei Monaten nach Ausschreibungsbeginn – also bis zum 31. Juli bzw. 31. Januar - über das Online-Bewerbungsportal an den Kölner Gymnasial- und Stiftungsfonds zu richten. Anträge, die außerhalb der Ausschreibungsfrist eingehen, bleiben unberücksichtigt.

Zur Auswahl geeigneter Bewerberinnen und Bewerber werden untenstehende Kriterien zugrunde gelegt. Informationen zu den Bewerbungskriterien und zum Antragsverfahren finden Sie hier.

STIPENDIENVERGABE

Nach Prüfung der eingereichten Unterlagen sowie nach eventueller persönlicher Prüfung der Bewerberinnen und Bewerber in einem Auswahlverfahren, entscheidet der Verwaltungsrat des Kölner Gymnasial- und Stiftungsfonds in seinen halbjährlichen Sitzungen im Frühjahr und im Herbst über die Vergabe der verfügbaren Stipendien. Diese Entscheidungen trifft er auf Grundlage der Förderrichtlinien für die Vergabe von Familienstipendien sowie gegebenenfalls auf Empfehlungen der Jury des Auswahlverfahrens. Über Bewilligung oder Ablehnung des Antrags werden die Bewerberinnen und Bewerber schriftlich benachrichtigt.

STIPENDIENZAHLUNG

Das Stipendium wird in einer Summe jeweils für ein Jahr ausgezahlt. Wurde das Stipendium nicht als einmalige Förderung bewilligt, sondern z.B. für die Regelstudienzeit, kann nach Ablauf eines Jahres ein schriftlicher Folgeantrag gestellt werden. Studierende reichen hierzu die aktuelle Studienbescheinigung sowie Nachweise über Studienfortschritte (Prüfungen, erworbene Leistungspunkte etc.) ein. Wo die Förderrichtlinien für die Vergabe von Familienstipendien ein Bedürftigkeitskriterium vorsehen, besteht zudem eine Verpflichtung, der Stiftung Veränderungen der Einkommenssituation mitzuteilen. Schülerinnen und Schüler reichen für einen Folgeantrag die beiden letzten aktuellen Zeugnisse ein.

 

INFORMATIONEN FÖRDERRICHTLINIEN:

Familienstipendien

Schülerinnen und Schüler

Studierende und Promovierende

 

Kontakt

Sandra Grzesiek
Assistentin Bildungsförderung, Familienstiftungen, Stipendien
Telefon: 0221 406331-63
sandra.grzesiek@stiftungsfonds.org

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